Fragen und Antworten

Wir haben für Sie die am häufigsten gestellten Fragen und deren passenden Antworten zusammengestellt.

  • Brauche ich für die Versorgung mit einem Rollstuhl einen Pflegegrad?

    Nein. Ein Pflegegrad ist hierfür nicht nötig. Mit einem Rezept vom Hausarzt können wir die Leistung in der Regel sogar genehmigungsfrei versorgen und abrechnen.

  • Ausschlaggebend ist Ihre Diagnose. Bei Lymph- oder Lipödem müssen Sie einen Termin mit unserem Fachteam vereinbaren. Für Versorgungen aufgrund von Venenerkrankungen benötigen Sie keine extra Terminvereinbarung. Wir empfehlen außerdem eine Maßnahme am Morgen bzw. Vormittag.

  • Die Lieferzeit für Serienprodukte beträgt in der Regel 2-3 Werktage, bei Maßanfertigungen oder Trendfarben ist mit zwei bis drei Wochen Lieferzeit zu rechnen. Wir kontaktieren Sie, sobald Ihre Ware bei uns eingetroffen ist.

  • Kassenrezepte müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum eingelöst werden.

  • Das E-Rezept wird schrittweise im Gesundheitswesen eingeführt. Zurzeit werden E-Rezepte nur für apothekenpflichtige Arzneimittel ausgestellt. Sanitätshäuser werden voraussichtlich ab 01. Juli 2027 E-Rezepte annehmen können.

  • Die Lieferzeit für Standard-Serienprodukte beträgt in der Regel 3-4 Werktage. Wir kontaktieren Sie, sobald Ihre Ware bei uns eingetroffen ist.

  • Sollte eine Versorgung mit einem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse laufen, melden wir uns bei Ihnen, sobald wir eine Rückmeldung erhalten. Sollten Sie bis zum Eintreffen Ihrer schriftlichen Genehmigung per Post keinen Anruf erhalten haben, bitten wir Sie sich bei uns zu melden. Abweichungen von diesem Ablauf werden immer persönlich besprochen.

  • Theoretisch brauchen Sie nur einen Termin, wenn es sich um Besonderheiten wie diabetes adaptierter Fußbettung oder Kinderversorgungen handelt. Gerne können Sie hier online einen Termin buchen.

  • Prinzipiell bekommen Sie von der Kasse zwei Paar Einlagen im Kalenderjahr. Ob diese halbjährlich oder beide paar auf einmal einzufordern sind, ist kassenabhängig.

  • Arbeitssicherheitsschuheinlagen werden auf Antrag von der deutschen Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit übernommen und zählen nicht zu den zwei Paar Einlagen, welche man im Kalenderjahr von der Krankenkasse bekommt. Die Anträge finden Sie hier auf unserer Website.

    Diese werden vollständig ausgefüllt mit einer Kopie Ihres Schuheinlagenrezeptes und einem Kostenvoranschlag unseres Hauses von Ihnen bei der zuständigen Stelle eingereicht. Nach Erhalt des Genehmigungsschreibens bitten wir Sie, dieses und Ihre Sicherheitsschuhe zu uns zur Anfertigung und Anpassung der Einlagen zu bringen. Wir melden uns telefonisch, wenn Ihr Auftrag zur Abholung bereit ist. Zur Anforderung eines Kostenvoranschlages bitten wir Sie, in unsere Häuser zu kommen, oder uns telefonisch zu erreichen.

    Hinweis: Bei uns muss ein aktueller Fußabdruckscan vorhanden sein, ansonsten ist ein persönliches Erscheinen auf jeden Fall nötig. Bitte geben Sie uns Bescheid, falls die Versorgung nicht zustande kommt.

  • Bitte befolgen Sie hierzu den Guide im Fachbereich Rehatechnik.